Wer wird Vormund für ein Enkelkind?
Wenn Eltern ausfallen, muss das Familiengericht einen Vormund für das Kind bestimmen. Viele Großeltern fragen sich dann: Werden sie dabei bevorzugt berücksichtigt?
Stirbt ein Elternteil oder wird das Sorgerecht entzogen, bestellt das Familiengericht einen Vormund. Für Großeltern stellt sich in dieser Situation oft die Frage, ob sie diese Aufgabe übernehmen können.
Nach einer Entscheidung desBundesverfassungsgerichts sollen Großeltern bei der Auswahl grundsätzlich besonders berücksichtigt werden. Das folgt aus dem verfassungsrechtlichen Schutz der Familie.
Doch entscheidend ist nicht allein die familiäre Nähe. Maßgeblich bleibt immer das Kindeswohl.
Das kann im Einzelfall dazu führen, dass ein Kind nicht zu den Großeltern kommt – etwa wenn es bereits längere Zeit in einer Pflegefamilie lebt und dort gut integriert ist.
Für Großeltern, die die Vormundschaft übernehmen möchten, ist deshalb wichtig: Ein frühzeitiger Antrag beim Familiengericht kann die eigenen Chancen erhöhen, ersetzt aber nicht die Prüfung, was für das Kind am besten ist.
Eine gut verständliche Darstellung der rechtlichen Grundlagen und der verfassungsgerichtlichen Abwägung findest Du hier: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vormundsauswahl .