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Familie/Großeltern

Vormundschaft für das Enkelkind - sind Großeltern vorrangig zu berücksichtigen?

Wenn die Eltern der Enkelkinder versterben oder ihnen das Sorgerecht entzogen wird, bestellt das Familiengericht den Vormund. Der Schutz der Familie gebiete es - so das BundesverfassungsG , die Großeltern bei der Auswahl zur Vormundschaft vorrangig zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrung ist Großeltern - wenn sie die Vormundschaft über das Enkelkind anstreben - zu raten, den entsprechenden Antrag frühzeitig beim Familiengericht stellen.

Doch am Ende - so stellt es die Entscheidung klar - geht es bei der Auswahl zur Vormundschaft ganz allein um das Kindeswohl. Mit Rücksicht darauf hat es im konkrten Fall entschieden, dass das Enkelkind in seiner bisherigen Pflegefamlie verbleibt. Bei ihr war es bereits untergebracht und gut integriert.


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